Aktuelles

Hier findest Du unsere aktuellsten Beiträge.


2024-03-05

Freiflächen - Photovoltaik (FF-PV)

Bienenbüttel, d. 19.09.2022

Ausweis von Vorrangflächen für Freiflächen-Photovoltaik im Gemeindegebiet

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Franke,

im Namen der KA-Fraktion im Gemeinderat Bienenbüttel überreiche ich nachstehenden Antrag zur Beratung in den Gremien:

Ausweis von Vorrangflächen für Freiflächen-Photovoltaik im Gemeindegebiet

Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausweis von „Vorrangflächen für Anlagen der Freiflächen-Photovoltaik“ (FF-PV) unverzüglich vorzubereiten und die hierfür erforderlichen Schritte (insbesondere die Erhebung potentiell geeigneter Flächen in Zusammenarbeit mit den örtlichen Flächeneigentümern zu erarbeiten, um mit einem Konzept für das Gemeindegebiet die Öffentlichkeit zu informieren. Darauf aufbauend dann bei Bedarf erforderliche Änderungen von Flächennutzungsplänen, sowie die Aufstellung von Bebauungsplänen einzuleiten.

Begründung:

Der (Landes-)Gesetzgeber hat mit der „Niedersächsischen Freiflächensolaranlagenverordnung“ den Weg frei gemacht für die Installation von Flächen-Photovoltaikanlagen in sogenannten „benachteiligten Gebieten“, insbesondere also auf ertragsschwachen landwirtschaftlichen Flächen bis z. B. max. 25 Bodenpunkte.

Zudem ist es mit dem § 6 EEG 2021 möglich geworden, Kommunen rechtssicher mit bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugter Strom an den Einnahmen aus Solarparks zu beteiligen.

Siehe unter anderem Deutscher Städte- und Gemeindebund ->

https://www.dstgb.de/themen/energiewende/erneuerbare-energien/neuer-mustervertrag-regelt-finanzielle-beteiligung-der-kommunen-an-photovoltaik-freiflaechenanlagen/

sowie die grundsätzliche Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen: ->

https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/39359_Sie_besch%C3%A4ftigen_sich_mit_Freifl%C3%A4chen-Photovoltaik_%E2%80%93_Was_Sie_zu_diesem_Thema_wissen_sollten )

Im Gemeindegebiet sind landwirtschaftliche Flächen vorhanden, die die Kriterien für „benachteiligte Gebiete“ erfüllen.

Freiflächen-Photovoltaik auf geeigneten Flächen innerhalb des Gemeindegebietes kann nach unserer Überzeugung ein „Mehrfach-Gewinner-Modell“ sein:

für den Flächeneigentümer, der ertragsschwache Flächen auf diesem Weg für seinen Betrieb wirtschaftlicher nutzen kann,
sei es durch Bau einer eigenen PV-Anlage oder
durch Verpachtung der Flächen an einen Investor
für die Gemeinde, die sich langfristig Gewerbesteuer und Zusatzeinnahmen nach EEG 2021 sichern kann
für den weiteren Ausbau der regenerativen Energien in Deutschland
und natürlich: für Klima und Umwelt und unsere Zukunft

Admin - 20:44:39 @ Anträge | Kommentar hinzufügen

Kommunalpolitik ohne Parteibrille 
   Vielfalt, Transparenz, Miteinander